Die Steuerwerte der Grundstücke werden in Obwalden erhöht

Am 24. November 2024 hat die Obwaldner Stimmbevölkerung mit 55,73 Prozent Ja-Stimmen einem Nachtrag zum Schätzungs- und Grundpfandgesetz zugestimmt. Damit sind die Grundlagen für die nächste Schätzungsrunde für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke ab 2025 geschaffen.

Die Steuerwerte der Grundstücke werden moderat angehoben, um sie näher an die Verkehrswerte anzupassen. Dies trägt dazu bei, eine steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Grundstücken und anderen Vermögenswerten zu verringern. Regierungsrätin Cornelia Kaufmann-Hurschler zeigt sich erfreut über das Ergebnis: „Mit diesem Entscheid können wir die Schätzungsrunde starten und mehr Gerechtigkeit bei der Besteuerung schaffen.“

Die Anpassung führt bei rund 80 Prozent der Grundeigentümerinnen und -eigentümer zu einer Erhöhung der Vermögenssteuer. Die geschätzten Mehreinnahmen belaufen sich auf 1,58 bis 2,09 Millionen Franken, wobei 60 Prozent den Gemeinden und 40 Prozent dem Kanton zufliessen. Der Eigenmietwert bleibt jedoch steuerneutral ausgestaltet und führt gesamthaft zu keiner zusätzlichen Belastung.

Zur Medienmitteilung des Regierungsrats: Medienmitteilung des Reigerungsrates vom 24. November 2024