Im Kanton Aargau gilt seit dem 1. Januar 2025 eine neue Liegenschaftsbewertung. Grundlage ist ein modernisiertes Bewertungsmodell, das den aktuellen Kauf- und Mietpreisen entspricht. Damit werden gesetzliche Vorgaben eingehalten und eine gerechtere Besteuerung sichergestellt.
Die Anpassung erfolgt aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils von 2020. Dieses verlangte eine Überarbeitung der Eigenmietwertbesteuerung, da die bisherigen Werte nicht mehr den rechtlichen Anforderungen entsprachen. Neu beträgt der Eigenmietwert 62 Prozent der Marktmiete, um die bundesrechtlich geforderte Mindestgrenze von 60 Prozent einzuhalten. Zudem wurden die Vermögenssteuerwerte, die seit 1998 nicht mehr angepasst wurden, an die aktuellen Marktwerte angeglichen.
Ein weiteres zentrales Element der Reform ist die Einführung eines fünfjährigen Neubewertungsrhythmus, um die Werte regelmässig an die Marktentwicklung anzupassen. Das neue digitale Bewertungsverfahren ermöglicht eine präzisere und effizientere Berechnung, wodurch auf behördliche Besichtigungen in der Regel verzichtet werden kann.
Die Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer im Kanton Aargau erhalten im September 2025 erstmals eine neue Verfügung, die für die Steuererklärung 2025 relevant ist. In vielen Fällen führt die Neubewertung zu höheren Steuerrechnungen. Gleichzeitig sieht die Steuergesetzrevision 2025 gezielte Entlastungen vor, über die am 18. Mai 2025 abgestimmt wird.
Link zu den FAQs: https://www.ag.ch/de/verwaltung/dfr/steuern/natuerliche-personen/steuerthemen/grundstueckschaetzung-liegenschaften/revision-schaetzungswesen