Die ständerätliche Kommission WAK-S hat sich nun ebenfalls für einen vollständigen Systemwechsel entschieden, der auch Zweitwohnungen umfasst. Beim Schuldzinsenabzug schliesst sie sich dem Konzept des Nationalrats an, womit die wesentlichen Differenzen zwischen den beiden Räten ausgeräumt sind.
Über die Abschaffung des Eigenmietwerts dürfte das Volk zumindest indirekt entscheiden: Die WAK-S schlägt vor, das Inkrafttreten des Gesetzes an die Einführung einer Liegenschaftssteuer zu koppeln. Diese setzt eine Verfassungsänderung voraus, die dem obligatorischen Referendum unterliegt.
Zur Medienmitteilung der WAK-S: https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-wak-s-2024-11-12.aspx